Mitteilungen zur Prüfsaison 2012 für die Leistungsprüfung von Zuchtstuten, Hengsten und Wallache

Leistungsprüfung – WARUM?
Leistungsprüfungen bilden die Basis der Zuchtwertfeststellung und der Zuchtwertschätzung (Daten aus Eigenleistungen und Nachkommenleistungen). Die in Leistungsprüfungen und in Exterieurbewertungen gewonnenen Leistungsinformationen bilden die Grundvoraussetzung für das Treffen effektiver Selektionsentscheidungen. Die Gesamtheit aller erfassten Leistungsinformationen bildet die Datengrundlage für die Durchführung der Zuchtwertschätzung von Elterntieren, also von Hengsten und Stuten.
Das Resultat der Zuchtwertfeststellung aus der Eigenleistungsprüfung bestimmt zunächst, in welche Zuchtbuchabteilung das betreffende Zuchttier eingetragen werden kann bzw. für welche züchterische Verwendung innerhalb des Zuchtprogramms sowie für welche Prämierungsart es auf Grund seiner Gesamtqualität (Exterieur + Leistung) im Weiteren in Betracht kommt. Anhand der gesammelten Nachkommenleistungen kann anschließend im Rahmen der Zuchtwertschätzung deren Zuchtwert geschätzt werden, der in der letzten Selektionsstufe Verwendung findet.

Leistungsprüfung als Prämierungsvoraussetzung
* Staatsprämie
Bei Rassen, wo das Zuchtprogramm eine Zuchtstutenprüfung vorsieht, ist die nachgewiesene Eigenleistung zugleich auch eine Voraussetzung für die Erlangung einer Staatsprämierung. Über die erfolgreiche Teilnahme am Landesstutenchampionat kann diese dann erworben werden. Die anlässlich der Stutbucheintragungen dafür nominierten dreijährigen Stuten (Eintragungsergebnis mindestens 8,0) können zwar schon ohne eine abgelegte Leistungsprüfung im gleichen Jahr am Landesstutenchampionat teilnehmen, jedoch ist die Zuerkennung der Staatsprämie erst nach erbrachter Leistungsprüfung möglich (Anwartschaftsstatus).

* Verbandsprämie
Für Stuten, die anlässlich der Stutbuchaufnahmen mit einer Gesamteintragungsnote von 7,5 bis 7,9 eingetragen worden sind, kann die Verbandsprämie bei den Geschäftsstellen des Pferdezuchtverbandes durch den Stutenhalter beantragt werden, wenn eine erfolgreich abgelegte Zuchtstutenprüfung nachgewiesen werden kann.
Auch die Anerkennung einer Zuchtstute als Hengstmutter (Eintragungsnote ab 7,5) ist an die erfolgreich abgelegte Zuchtstutenprüfung gebunden. Bei den Rassen Haflinger / Edelblut-haflinger und Schweres Warmblut ist zusätzlich zu beachten, dass der Leistungsnachweis bei Zuchtstuten (egal ob in Stations-, Feld- oder Turniersportprüfungen erbracht) eine Grundvoraussetzung dafür bildet, dass ihre männlichen Nachkommen zum Auftrieb für eine Körung zugelassen werden können.
Die Leistungsprüfung von Wallachen dient dem zusätzlichen Informationsgewinn im Sinne von Nachkommen- und Halbgeschwisterleistungen und sie soll vor allem die Datenbasis der Zuchtwertschätzung für Elterntiere in Umfang und Aussagekraft verstärken helfen. Deshalb wird auch bei den meisten deutschen Zuchtverbänden die Leistungsprüfung von Wallachen im Rahmen der Zuchtstutenprüfungen seit Jahren erfolgreich angewendet.

Staatliche Förderung
Da Stationsleistungsprüfungen höhere Prüfgenauigkeiten ermöglichen und für die Selektion wesentlich gesichertere Leistungsinformationen liefern, als Ergebnisse aus dem Feldtest, ist dieses Prüfverfahren im Rahmen der Zuchtwertfeststellungen als Vorzugsmethode eingestuft und wird deshalb staatlich gefördert. Staatliche Förderprogramme werden landeshoheitlich realisiert und können deshalb von Land zu Land auch unterschiedlich gestaltet und aufgelegt sein. Durch den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. ist für die Durchführung der Stationsprüfungen  im Verbandsgebiet für die Prüfsaison 2012 wiederum eine staatliche Förderung bei beiden Freistaaten beantragt worden. Es ist allerdings der Grundsatz zu beachten, dass kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist der jeweils amtlich registrierte Wohnsitz des Antragstellers im Freistaat Sachsen bzw. Freistaat Thüringen.

Verfahren
Mit dem Vollzug der Förderung von Stationsleistungsprüfungen ist der Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. durch beide Freistaaten beauftragt worden. Für die Inanspruchnahme einer staatlichen Zuwendung ist eine förmliche Antragstellung beim Pferdezuchtverband notwendig. Den Antrag auf Erstattung von prüfungsbedingten Mehraufwendungen erhalten Sie jeweils am Prüfungstag in der Meldestelle der Prüfstation. Er ist ausgefüllt mit der Originalrechnung der Prüfstation an die jeweilige Verbandsgeschäftsstelle zu senden.  Außerdem müssen alle Kostennachweise für die absolvierte Stationsprüfung im Original vorgelegt und die Kontoverbindungen mitgeteilt werden. Das gilt auch für den Fall, wenn außerhalb des Verbandsbereiches Stationsprüfungen abgelegt worden sind. In solchen Fällen muss neben der Originalrechnung auch der erbrachte Leistungsnachweis (Prüfungsprotokoll) in Kopie eingereicht werden. Da die Auszahlung der Fördermittel bis zum Jahresende zu erfolgen hat, ergeht vor allem an die Hengsthalter die Bitte um eine zeitnahe Information an die Geschäftsstellen, damit der Mittelabruf geplant werden kann. Nicht in Anspruch genommene Fördermittel müssen durch den Zuchtverband termingebunden an die Freistaaten zurückgegeben werden. Verspätet eingereichte Förderanträge können daher keine Berücksichtigung mehr finden.
Diese Möglichkeit der staatlichen Unterstützung sollte keinesfalls ungenutzt gelassen werden, auch unter dem Aspekt der allgemeinen Wertsteigerung und Verbesserung der Vermarktungschancen eines geprüften Pferdes durch eine abgelegte Zuchtstutenprüfung.

Prüfungsvarianten und Anforderungen
Dem jeweiligen Zuchtprogramm folgend können die Pferde über verschiedene Wege und Möglichkeiten (Stationsprüfung, Feldprüfung oder über den Turniersport) leistungsgeprüft werden. Zu den einzelnen Prüfvarianten und speziellen Leistungsanforderungen gibt die Zuchtverbandsordnung (ZVO) des Pferdezuchtverbandes detailliert Auskunft. Die konkreten Bestimmungen für die Durchführung von Stations- und Feldleistungsprüfungen sind in den Richtlinien für die Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung bei Pferden, herausgegeben vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bzw. von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, fixiert.  Sie gelten auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen in Verbindung mit der ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN Warendorf) und der ZVO des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e.V.. Alle Prüfungsrichtlinien sind über die zuständigen Stellen, über die Geschäftsstellen des Pferdezuchtverbandes sowie über die beauftragten Prüfstationen zugänglich.
Seit 2011 wird die Hengstleistungsprüfung für Reitpferdehengste (30-Tage- Veranlagungs-test und 70-Tage-Test) nach einem neuen Konzept zur Durchführung gebracht. Nach einem Jahr praktischer Anwendung des neuen Systems und einer erfolgten Auswertung der bundesweit gesammelten Erfahrungen wurden geringfügige Anpassungen von den Deutschen Reitpferdezuchtverbänden unter dem Dach der FN beschlossen. Die diesbezüglich aktualisierten „Richtlinien für die Durchführung der Hengstleistungsprüfungen bei Reitpferden“ sowie weitere Informationen zur HLP-Reitpferde 2012 sind im Internet unter www.hengstleistungspruefung.de veröffentlicht.
Diese neue HLP-Konzeption ist notwendig geworden durch die Änderung des Tierzuchtgesetzes in 2006, indem die Durchführung der Leistungsprüfung und  Zuchtwert-schätzung nach einer Übergangsfrist ab 2014 ausschließlich in der Verantwortung der Pferdezuchtverbände liegen wird und somit schrittweise privatisiert werden muss. Das Privatisierungskonzept für die Durchführung der HLP der Reitpferdehengste hat hierbei nur den Anfang dieser neuen Entwicklung gesetzt. Für die Ponyrassen müssen ebenfalls neue HLP-Konzepte entwickelt werden, die jedoch erst ab 2014 in Anwendung kommen. Das wesentlich Neue besteht also darin, dass der Staat seine bisherige Verantwortlichkeit in der Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung an die Verbände überträgt und dass bei allen Pferderassen die Hengstleistungsprüfungen und Zuchtstutenprüfungen künftig (ab 01.01. 2014) durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bzw. durch ihre Anschlussverbände selbst zur Durchführung gebracht werden müssen.  

Veranstaltungstermine
Stations- und Feldleistungsprüfungen kommen auch 2012 wie gewohnt, wieder nach Rassen und Prüfstationen unterteilt, in beiden Zuchtbezirken zur Durchführung, so dass allen Interessenten ausreichend Prüfungsmöglichkeiten für die einzelnen Rassen zur Verfügung stehen. Die Prüfungstermine sind auf den Grünen Seiten der Verbandszeitung, im Flyer „Leistungsprüfungen 2012“ und auf der Homepage des PZV veröffentlicht.
Jeweils am Tag der Abschlussprüfung bei allen Stationstests werden auch wieder angekoppelte Feldleistungsprüfungen angeboten. Darüber hinaus wird es zum Abschluss der Prüfsaison am 01./02. Oktober 2012 in Moritzburg auch wieder einen rasseübergreifenden Sammeltermin für Feldleistungsprüfungen geben.

Vorbereitung auf die Feldprüfung
Nutzer der Feldleistungsprüfungen beachten bitte, dass je nach zu prüfender Zuchtrichtung (Reiten oder Fahren bzw. Reiten & Fahren in Kombination) alle organisatorisch-technischen Voraussetzungen einschließlich das komplette Equipment (Futterversorgung, Sattel- u. Zaumzeug, Kopfnummern, Halfter, Leinen, Geschirr, Longen, Gerten, Fahrpeitsche, Putzzeug, zweiachsiger Wagen, Reiter, Fahrer, Helfer) durch den Beschicker selbst vorzuhalten sind. Vor allem die sachgerechte Vorbereitung der Pferde auf die Leistungsprüfung und deren Vorstellung innerhalb der Feldprüfung durch Reiter/Fahrer/Beifahrer/Helfer erfolgen in völliger Eigenverantwortung der Pferdebesitzer. Um eine optimale Vorstellung der Pferde gewährleisten zu können, sollte die reiterliche Qualifikation mindestens bei der LK 4 liegen.
Nennschluss ist jeweils sieben Tage vor dem ausgeschriebenen Feldprüfungstermin. Die Nennungen/Anmeldungen sind bei der jeweiligen Prüfstation der Sächsischen Gestütsverwaltung bzw. für  thüringische Prüfstationen bei der Verbandsgeschäftsstelle in Weimar vorzunehmen.

Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
Die Anmeldung zu einer Leistungsprüfungsveranstaltung muss schriftlich erfolgen. Der schriftlichen Anmeldung ist immer die Kopie der Zuchtbescheinigung bzw. der Eigentumsurkunde und des Impfnachweises (siehe Equidenpass) beizufügen.
Die Einhaltung der angeordneten Veterinärbestimmungen (Impfschutz, Atteste) sowie das Vorhandensein einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind  grundlegende Voraussetzungen für die Teilnahme. Gegebenenfalls müssen situationsbedingt auch zusätzliche Auflagen des Amtstierarztes beachtet und eingehalten werden.
Bei der Anlieferung der Pferde muss der Equidenpass  für die Identifikation und zur Kontrolle der Veterinärbestimmungen vorgelegt werden!

Impfstatus
Nicht nur wegen der Teilnahme an der Leistungsprüfung, sondern schon allein im Interesse der allgemeinen Pferdegesundheit, wie auch für den Fall des Besuches anderer Pferdeveranstaltungen, sind alle Pferdebesitzer gut beraten und hiermit aufgerufen, den Impfstatus ihrer Pferde bereits jetzt zu kontrollieren und ggf. rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen! (Im Zweifelsfall den Haustierarzt konsultieren zwecks Überprüfung der vorgeschriebenen Impfzyklen bzw. der Fristen von Wiederholungsimpfungen).
Die Pferde dürfen nur aus tierseuchenfreien Beständen kommen, müssen frei von äußerlichen Anzeichen einer Krankheit sein und es muss zum Zeitpunkt der Prüfung ein wirksamer Impfschutz bestehen.
Die Prüfstation ist verpflichtet, die Annahme von Pferden zur Leistungsprüfung zu verweigern, für die der geforderte Impfschutz und/oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen werden kann oder wo gegebenenfalls zusätzliche Auflagen nicht erfüllt worden sind.

Impfschutz
Mindestens der wirksame Impfschutz gegen Influenza  ist nachzuweisen.
Für Stuten und Hengste, die in Sachsen zur Stationsprüfung angemeldet werden, ist zusätzlich der Impfschutz gegen: 

  • Herpesvirus (EHV 1, 4)  und
  • Pilzinfektionen   gefordert.

Für Pferde, die in Thüringen geprüft werden sollen, kann von Seiten der Station ein über Influenza hinausgehender Impfschutz gefordert werden. Bitte fragen sie die Bedingungen bei der jeweiligen Prüfstation ab.
Bitte beachten: Die Grundimmunisierung muss bei der Anlieferung mindestens seit 14 Tagen abgeschlossen sein, um einen wirksamen Impfschutz zu gewährleisten. Beim Impfschutz gegen Pilzinfektionen sind Präparate ungeeignet, die nur einen Erreger abdecken! Empfohlen wird außerdem eine Tetanus-Schutzimpfung.  Durch bestimmte Situationen begründet können durch die Amtstierärzte weitere Impfungen oder Testergebnisse angeordnet werden.

Vorbereitung/Ausbildung der Pferde
Bei Nutzung einer Stationsleistungsprüfung müssen zum Zeitpunkt der Einstallung in die Prüfstation bestimmte ausbildungsseitige Teilnahmevoraussetzungen durch das Pferd erfüllt werden können: 
Es muss über eine gute Grundkondition verfügen und sachgerecht angeritten bzw. eingefahren sein (d.h. Vertrautsein mit Sattel, Trense bzw. Geschirr und Aufsitzen und Tragen des Reiters sowie sicheres Vorstellen in den Grundgangarten u. d. Reiter bzw. Gehen im Geschirr). Diese Grundvoraussetzungen werden bei der Anlieferung der Pferde überprüft, wo sie vom Beschicker bzw. durch einen von ihm Beauftragten auch demonstriert werden müssen. Sollte der gezeigte Ausbildungsstand nicht ausreichend sein, ist die Prüfstation berechtigt, die Annahme des Prüfkandidaten zu verweigern.
Diese einfachen Grundvoraussetzungen zur Teilnahme an der Stationsprüfung genügen für die Teilnahme und das erfolgreiche Ablegen einer Feldprüfung nicht! Hier ist ein höherer Vorbereitungsaufwand notwendig. In der Feldprüfung müssen sich die Pferde absolut sicher vorstellen lassen, d.h. die ersten drei Stufen der Ausbildungsskala müssen bei der Vorbereitung wirklich erreicht worden sein.  Im Rahmen der Feldprüfung haben sich die der Leistungsprüfung zu unterziehenden Pferde inhaltlich den gleichen Kriterien und Anforderungen zu stellen, wie die Teilnehmer in einer Stationsprüfung.

Kosten der Stationsprüfung
Die Kosten der Stationsprüfung sind beim jeweiligen Veranstalter (Kostenverzeichnis) zu erfragen und werden mit der Prüfstation über einen Dienstleistungsvertrag abgerechnet. Neben der Prüfungsgebühr wird eine Tagespauschale, welche die Kosten für Fütterung, Haltung, Pflege, Ausbildung und Training sowie die veterinärmedizinische Regelbetreuung abdeckt, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus notwendig werdende veterinärmedizinische Behandlungen sowie eventuell notwendiger Hufbeschlag werden gesondert mit dem Leistungserbringer abgerechnet.

Kosten der Feldprüfung
Für eine Feldprüfung in Sachsen wie in Thüringen sind eine einmalige Prüfungsgebühr und gegebenenfalls eine Boxenmiete zu entrichten. Seitens des Veranstalters kann zusätzlich noch eine Gebühr für die Nutzung von Anlagen anfallen.

Zuständigkeit/Beauftragung
Zuständige staatliche Stelle für die Durchführung der Leistungsprüfung (mit Ausnahme der HLP-Reitpferde ab 2011) bleibt bis einschließlich 31.12. 2013 das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung Tierische Erzeugung, Referat Tierzucht, Tierhygiene mit Sitz in Moritzburg. Im Freistaat Sachsen ist die Sächsische Gestütsverwaltung (SGV) mit der Vorbereitung von Pferden auf die Leistungsprüfungen beauftragt. Mit der Anmeldung eines Pferdes zur Stations- oder Feldleistungsprüfung bei der Prüfstation erhält der Beschicker die erforderlichen Informationen und im Falle einer Stationsprüfung zusätzlich eine Vereinbarung (Einstellungsvertrag) von der SGV zugestellt. Anmeldungen richten sie deshalb bitte an die Sächsische Gestütsverwaltung, Landgestüt Moritzburg bzw. Hauptgestüt Graditz. Die jeweiligen sächsischen Prüfungsrichtlinien finden Sie in Internet unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/14829.htm

Zuständige staatliche Stelle für die Durchführung der Leistungsprüfung in Thüringen ist die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Tierzucht mit Sitz in Weimar.
Ihr obliegt die Anerkennung von Leistungsprüfungsstationen und sie beauftragt diese mit der Durchführung der stationären Leistungsprüfung. Anmeldungen für Stationsprüfungen richten sie bitte an die jeweilige Station; Anmeldungen zu Feldprüfungen sind in der Geschäftsstelle in Weimar vorzunehmen. Die thüringischen Prüfungsrichtlinien liegen auf den Stationen aus, oder können auf Anfrage von der Geschäftsstelle in Weimar zugesandt werden. Alle Adressdaten finden Sie ebenfalls auf den Grünen Seiten.

Dr. M. Karwath