Ergebnisse der Leistungsprüfungen 2010
Mitteilungen zur Prüfsaison 2010 für die Leistungsprüfung von Zuchtstuten, Hengsten und Wallache

Leistungsprüfung - WARUM?
Leistungsprüfungen bilden die Grundlage der Zuchtwertfeststellung und die hierbei gewonnenen Ergebnisse sind zugleich Voraussetzung für die Durchführung der Zuchtwertschätzung bei Hengsten und Zuchtstuten. Das Resultat der Zuchtwertfeststellung bestimmt, in welche Zuchtbuchabteilung das betreffende Zuchttier eingetragen werden kann bzw. für welche züchterische Verwendung innerhalb des Zuchtprogramms sowie für welche Prämierungsart es auf Grund seiner Gesamtqualität (Exterieur + Leistung) in Betracht kommt.
Leistungsprüfung als Prämierungsvoraussetzung
Staatsprämie:
Bei Rassen, wo das Zuchtprogramm eine Zuchtstutenprüfung vorsieht, ist die nachgewiesene Eigenleistung zugleich Voraussetzung für die Staatsprämierung, die anlässlich der Landesstutenchampionate erlangt werden kann. Anlässlich der Stutbucheintragung nominierte dreijährige Stuten (Eintragungsergebnis 8,0 und besser) können zwar schon ohne abgelegte Leistungsprüfung im gleichen Jahr am Landesstutenchampionat teilnehmen (Anwartschaft), jedoch ist die Zuerkennung der Staatsprämie erst nach erbrachter Leistungsprüfung möglich.
Verbandsprämie:
Für Stuten, die anlässlich der Stutbuchaufnahme mit einer Gesamteintragungsnote von 7,5 und besser eingetragen worden sind, kann die Verbandsprämie beantragt werden, wenn eine erfolgreich abgelegte Zuchtstutenprüfung nachgewiesen werden kann.
Auch die Anerkennung als Hengstmutter ist an eine erfolgreich abgelegte Leistungsprüfung gebunden. Bei den Rassen Haflinger / Edelbluthaflinger und Schweres Warmblut ist zusätzlich zu beachten, dass der Leistungsnachweis bei Zuchtstuten (egal ob in Stations-, Feld- oder Turniersportprüfungen erbracht) eine Grundvoraussetzung dafür bildet, dass ihre männlichen Nachkommen zu einer Körung zugelassen werden können.
Die Leistungsprüfung von Wallachen dient dem zusätzlichen Informationsgewinn im Sinne von Nachkommen- und Halbgeschwisterleistungen und sie soll vor allem die Datenbasis der Zuchtwertschätzung für Elterntiere in Umfang und Aussagekraft verstärken helfen. Bei den meisten deutschen Zuchtverbänden wird bereits seit Jahren auch die Leistungsprüfung von Wallachen im Rahmen der Zuchtstutenprüfungen erfolgreich angewendet.
Staatliche Förderung
Da Stationsleistungsprüfungen höhere Prüfgenauigkeiten ermöglichen und für die Selektion höherwertige Leistungsinformationen liefern, ist dieses Prüfverfahren im Rahmen der Zuchtwertfeststellung als Vorzugsmethode eingestuft und wird deshalb staatlich gefördert. Staatliche Förderprogramme sind prinzipiell Ländersache und können von Land zu Land auch unterschiedlich gestaltet und aufgelegt sein. Durch den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. ist für die Durchführung von Stationsprüfungen in der Prüfsaison 2010 wiederum eine staatliche Förderung bei beiden Freistaaten beantragt worden. Hierbei ist jedoch der Grundsatz zu beachten, dass kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist der amtlich registrierte Wohnsitz des Antragstellers im Freistaat Sachsen bzw. Freistaat Thüringen.
Verfahren:
Mit dem Vollzug der Förderung ist der Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. durch beide Freistaaten beauftragt worden. Für die Inanspruchnahme einer staatlichen Zuwendung ist eine Antragstellung beim Pferdezuchtverband notwendig. Den Antrag auf Erstattung von prüfungsbedingten Mehraufwendungen erhalten Sie jeweils am Prüfungstag. Er ist ausgefüllt mit der Originalrechnung der Prüfstation an die jeweilige Verbandsgeschäftsstelle zu senden. Außerdem müssen alle Kostennachweise für die absolvierte Stationsprüfung im Original vorgelegt und die Kontoverbindungen mitgeteilt werden. Das gilt auch für den Fall, wenn außerhalb des Verbandsbereiches Stationsprüfungen abgelegt worden sind. In solchen Fällen muss neben der Originalrechnung auch der erbrachte Leistungsnachweis in Kopie vorgelegt werden. Da die Auszahlung bis zum Jahresende zu erfolgen hat, ergeht vor allem an die Hengsthalter die Bitte um eine zeitnahe Information an die Geschäftsstellen, damit der Mittelabruf geplant werden kann. Nicht in Anspruch genommene Fördermittel müssen durch den Zuchtverband termingebunden an die Freistaaten zurückgegeben werden. Verspätet eingereichte Förderanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Diese staatliche Unterstützung sollte nicht ungenutzt gelassen werden, auch unter dem Aspekt der allgemeinen Wertsteigerung des Zuchttieres durch die abgelegte Stationsprüfung.
Prüfungsvarianten und Anforderungen
Dem jeweiligen Zuchtprogramm folgend können die Pferde über verschiedene Wege und Möglichkeiten (Stationsprüfung, Feldprüfung oder über den Turniersport) leistungsgeprüft werden. Zu den einzelnen Prüfvarianten und speziellen Leistungsanforderungen gibt die Zuchtverbandsordnung (ZVO) des Pferdezuchtverbandes detailliert Auskunft. Die konkreten Bestimmungen für die Durchführung von Stations- und Feldleistungsprüfungen sind in den Richtlinien für die Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung bei Pferden, herausgegeben vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bzw. von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, fixiert. Sie gelten in Verbindung mit der ZVO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN Warendorf) und der ZVO des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e.V. Diese Prüfungsrichtlinien sind über die zuständigen Stellen (siehe nachfolgende Internetadresse), über die Geschäftsstellen des Pferdezuchtverbandes sowie über die beauftragten Prüfstationen zugänglich.
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/de/wu/Landwirtschaft/lfl/inhalt/5047_11865.htm
Veranstaltungstermine
Stations- und Feldleistungsprüfungen kommen wieder nach Rassen und Prüfstationen unterteilt in beiden Zuchtbezirken zur Durchführung, so dass allen Interessenten ausreichend Prüfungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Am jeweiligen Tag der Abschlussprüfung von Stationstests werden auch wieder angekoppelt Feldleistungsprüfungen angeboten. Darüber hinaus wird es im Herbst (am 28./29. September 2010) zum Abschluss der Prüfsaison in Moritzburg noch einen rasseübergreifenden Sammeltermin der Feldleistungsprüfung geben.
Vorbereitung auf die Feldprüfung
Nutzer der Feldleistungsprüfungen beachten bitte, dass je nach zu prüfender Zuchtrichtung (Reiten oder Fahren bzw. Reiten & Fahren in Kombination) alle organisatorisch-technischen Voraussetzungen einschließlich das Equipment (Futterversorgung, Sattel- u. Zaumzeug, Kopfnummern, Halfter, Leinen, Geschirr, Longen, Gerten, Fahrpeitsche, Putzzeug, zweiachsiger Wagen, Reiter, Fahrer, Helfer) durch den Beschicker selbst vorzuhalten sind.
Vor allem die sachgerechte Vorbereitung der Pferde auf die Leistungsprüfung und deren Vorstellung innerhalb der Feldprüfung durch Reiter/Fahrer/Beifahrer/Helfer erfolgen in völliger Eigenverantwortung der Pferdebesitzer. Um eine optimale Vorstellung der Pferde gewährleisten zu können, sollte die reiterliche Qualifikation mindestens bei der LK 4 liegen. Nennschluss ist jeweils sieben Tage vor dem ausgeschriebenen Feldprüfungstermin. Die Nennungen sind bei der jeweiligen Prüfstation der SGV bzw. bei der Verbandsgeschäftsstelle in Weimar vorzunehmen.
Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
Die Anmeldung zu einer Leistungsprüfungsveranstaltung muss schriftlich bei der Prüfstation erfolgen. Für die Teilnahme an Feldprüfungen in Thüringen erfolgt die Anmeldung ausschließlich über die Geschäftsstelle des Pferdezuchtverbandes in Weimar.
Der schriftlichen Anmeldung ist immer die Kopie der Zuchtbescheinigung bzw. der Eigentumsurkunde und des Impfnachweises (siehe Equidenpass) beizufügen.
Die Einhaltung der angeordneten Veterinärbestimmungen (Impfschutz, Atteste) sowie das Vorhandensein einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind grundlegende Voraussetzungen für die Teilnahme. Gegebenenfalls müssen situationsbedingt auch zusätzliche Auflagen des Amtstierarztes beachtet und eingehalten werden.
Bei der Anlieferung der Pferde muss der Equidenpass zur Identifikation und zur Kontrolle der Veterinärbestimmungen vorgelegt werden!
Impfstatus
Im Interesse der allgemeinen Pferdegesundheit, wie auch für den Besuch anderer Pferdeveranstaltungen, neben der Leistungsprüfung, sind alle Pferdebesitzer gut beraten und hiermit aufgerufen, den Impfstatus ihrer Pferde bereits jetzt zu kontrollieren und ggf. rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen! (Im Zweifelsfall den Haustierarzt konsultieren zwecks Überprüfung der vorgeschriebenen Impfzyklen bzw. der Fristen von Wiederholungsimpfungen).
Die Pferde dürfen nur aus tierseuchenfreien Beständen kommen und müssen frei von äußerlichen Anzeichen einer Krankheit sein.
Die Prüfstation ist verpflichtet, die Annahme von Pferden zur Leistungsprüfung zu verweigern, für die der geforderte Impfschutz und/oder der Haftpflichtversicherungsschutz nicht nachgewiesen werden kann oder wo gegebenenfalls zusätzliche Auflagen nicht erfüllt worden sind.
Impfschutz
Mindestens der wirksame Impfschutz gegen Influenza ist nachzuweisen.
Für Stuten und Hengste, die in Sachsen zur Stationsprüfung angemeldet werden, ist zusätzlich der Impfschutz gegen Herpesvirus (EHV 1, 4) und Pilzinfektionen gefordert.
Für Pferde, die in Thüringen geprüft werden sollen, kann von Seiten der Station ein über Influenza hinausgehender Impfschutz gefordert werden. Bitte fragen sie die Bedingungen bei der jeweiligen Station ab.
Bitte beachten: Die Grundimmunisierung muss bei der Anlieferung mindestens seit 14 Tagen abgeschlossen sein, um einen wirksamen Impfschutz zu gewährleisten. Beim Impfschutz gegen Pilzinfektionen sind Präparate ungeeignet, die nur einen Erreger abdecken! Empfohlen wird außerdem eine Tetanus-Schutzimpfung.
Durch bestimmte Situationen begründet können durch die Amtstierärzte weitere Impfungen oder Testergebnisse angeordnet werden.
Vorbereitung/Ausbildung der Pferde
Bei Nutzung einer Stationsleistungsprüfung müssen bereits zum Zeitpunkt der Einstallung in die Prüfstation bestimmte ausbildungsseitige Teilnahmevoraussetzungen durch das Pferd erfüllt werden können:
Es muss über eine gute Grundkondition verfügen und sachgerecht angeritten bzw. eingefahren sein (d.h. Vertrautsein mit Sattel, Trense bzw. Geschirr und Aufsitzen und Tragen des Reiters sowie sicheres Vorstellen in den Grundgangarten u. d. Reiter bzw. Gehen im Geschirr). Diese Grundvoraussetzungen werden bei der Anlieferung der Pferde überprüft, wo sie vom Beschicker bzw. durch einen von ihm Beauftragten auch demonstriert werden müssen. Sollte der gezeigte Ausbildungsstand nicht ausreichend sein, ist die Prüfstation berechtigt, die Annahme des Prüfkandidaten zu verweigern.
Diese einfachen Grundvoraussetzungen zur Teilnahme an der Stationsprüfung genügen für die Teilnahme und das erfolgreiche Ablegen einer Feldprüfung nicht! Hier ist ein höherer Ausbildungsstand notwendig. In der Feldprüfung müssen sich die Pferde absolut sicher vorstellen lassen, d.h. die ersten drei Stufen der Ausbildungsskala müssen bei der Vorbereitung wirklich erreicht worden sein. Im Rahmen der Feldprüfung haben sich die der Leistungsprüfung zu unterziehenden Pferde inhaltlich den gleichen Kriterien und Anforderungen zu stellen, wie die Teilnehmer in einer Stationsprüfung.
Kosten der Stationsprüfung
Die Kosten der Stationsprüfung sind beim jeweiligen Veranstalter zu erfragen und werden mit der Prüfstation abgerechnet. Neben der Prüfungsgebühr wird eine Tagespauschale, welche die Kosten für Fütterung, Haltung, Pflege, Ausbildung und Training sowie die veterinärmedizinische Regelbetreuung abdeckt, in Rechnung gestellt. Darüber hinaus notwendig werdende veterinärmedizinische Behandlungen sowie eventuell notwendiger Hufbeschlag werden gesondert mit dem Leistungserbringer abgerechnet.
Kosten der Feldprüfung
Für eine Feldprüfung in Sachsen wie in Thüringen ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von ca. 35 Euro und gegebenenfalls eine Boxenmiete zu entrichten. Seitens des Veranstalters kann zusätzlich noch eine Nutzungsgebühr anfallen.
Zuständigkeit/Beauftragung
Zuständige staatliche Stelle für die Durchführung der Leistungsprüfung in Sachsen ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung Tierische Erzeugung, Referat Tierzucht mit Sitz in Moritzburg. Im Freistaat Sachsen ist die Sächsische Gestütsverwaltung (SGV) mit der Vorbereitung von Pferden auf die Leistungsprüfungen beauftragt. Mit der Anmeldung eines Pferdes zur Stations- oder Feldleistungsprüfung bei der Prüfstation erhält der Beschicker die Prüfungsrichtlinie und im Falle einer Stationsprüfung zusätzlich eine Vereinbarung (Einstellungsvertrag) von der SGV zugestellt. Anmeldungen richten sie deshalb bitte an die Sächsische Gestütsverwaltung, Landgestüt Moritzburg bzw. Hauptgestüt Graditz.
Zuständige staatliche Stelle für die Durchführung der Leistungsprüfung in Thüringen ist die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Tierzucht mit Sitz in Weimar.
Ihr obliegt die Anerkennung von Leistungsprüfungsstationen und sie beauftragt diese dann mit der Durchführung der stationären Leistungsprüfung. Anmeldungen für Stationsprüfungen richten sie bitte an die jeweilige Station; Anmeldungen zu Feldprüfungen an die Geschäftsstelle in Weimar. Die thüringischen Prüfungsrichtlinien liegen auf den Stationen aus, oder können auf Anfrage von der Geschäftsstelle in Weimar zugesandt werden.
Dr. M. Karwath



