Neues von der Berufsgenossenschaft – Härtefallregelung ausgeweitet

Die Beitragssteigerungen werden für 2012 in Relation zum alten Maßstab auf maximal 100% gedeckelt.

Die stark gestiegenen Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft haben im vergangenen Jahr zu starken „Verstimmungen“ bei Tierhaltern und insbesondere auch bei den Pferdezüchtern und –sportlern geführt. Im gesamten Einzugsgebiet der LBG für Mittel- und Ostdeutschland (LBG MOD) wurden daraufhin 15.000 Widersprüche eingereicht. Die Widersprüche, sowie das rechtliche Vorgehen der ostdeutschen Pferdesport- und Zuchtverbände haben dazu geführt, dass die LBG MOD zu Ihrer Mitgliederversammlung eine Ausweitung der Härtefallregelung beschlossen hat. Die Beitragssteigerungen werden für 2012 in Relation zum alten Maßstab auf maximal 100% gedeckelt, was zur Folge haben wird, dass die Beitragsrechnungen für viele Pferdehalter deutlich niedriger ausfallen sollten. Eine Stufenweise Erhöhung in den folgenden Jahren ist ebenfalls beschlossen worden. 
Denjenigen Pferdehaltern, die Widerspruch gegen Ihre Beitragsrechnungen eingelegt haben, wird von Seiten der Verbände empfohlen, den Widerspruch zurück zu nehmen. Aussicht auf Erfolg haben nur Klagen im Fall von sozialen Härten. Eine rückwirkende Minderung der Beiträge des Jahres 2010 / 2011 ist von Seiten der LBG MOD nicht vorgesehen. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Landesverbände Sport und Zucht sich gemeinsam mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in den Fusionsprozess der Deutschen Berufsgenossenschaften aktiv einbringen, der für die kommenden vier Jahre vorgesehen ist. Insbesondere soll hier auf den zu entwickelnden, neuen Beitragsmaßstab eingewirkt werden, wobei angestrebt wird, ein Bonus- bzw. Rabattsystem einzuführen für Pferdehalter, die entsprechende Fort- und/oder Ausbildungsmaßnahmen vorweisen können. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Pferdewirte oder Inhaber einer Trainerlizenz als qualifizierte Fachleute betrachtet werden, die im Schnitt weniger Unfälle verursachen als „Laien“. Bei den Beiträgen sollen diese Fachleute dann einen Bonus bekommen.


Die offizielle Mitteilung der LBG MOD bezüglich aktueller Satzungsänderung lautet wie folgt: „Die Vertreterversammlung der LBG MOD hat in ihrer Sitzung im Dezember 2011 den ersten Nachtrag zur Satzung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft MOD beschlossen. Schwerpunkt des Nachtrags ist die Änderung der Härtefallregelung. 
Das Finanzierungs- und Beitragsrecht in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) vom 18. Dezember 2007 reformiert worden. Eines der Ziele des Gesetzgebers ist die Weiterentwicklung der Beitragsberechnungsgrundlagen. Gefordert ist die stärkere Orientierung der Beiträge am Unfallrisiko, ohne aber den Solidargedanken zu vernachlässigen. Daher war auch die Selbstverwaltung der LBG MOD gefordert, die Beitragsmaßstäbe für die Berufsgenossenschaft weiterzuentwickeln. Mit der Verabschiedung einer Neufassung der Satzung der LBG MOD am 8. Dezember 2010 hat die Vertreterversammlung die Einführung einer neuen Berechnungsgrundlage für die Beitragshebung unter Berücksichtigung des Unfallrisikos beschlossen und damit die gesetzgeberischen Vorgaben erfüllt.


Beitragserhöhung abmildern 


 

Die Vertreterversammlung hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Es war klar, dass die Umstellung des Beitragsmaßstabes in vielen Unternehmen zu erheblichen Beitragsveränderungen führen wird. Um erhebliche Beitragserhöhungen abzumildern, wurde mit den neuen Regelungen eine Härtefallregelung eingeführt. Für das Umlagejahr 2010 (Hebung in 2011) galt, dass die auf die Umstellung zurückzuführenden Beitragssteigerungen abgemildert werden. Danach sollte die Beitragserhöhung auf 15 Prozent des Vergleichsbetrages 2009 (Beitragsmaßstab und Hebesatz brutto für das Jahr 2009) begrenzt werden. Diese Regelung war jedoch nur für die Unternehmen anzuwenden, deren Beitrag (Brutto ohne Lastenausgleich) je Unternehmen und Unternehmensteil 1.200 Euro überstieg. Mit der Härtefallregelung wollte die Selbstverwaltung im Besonderen berücksichtigen, dass die Berechnungsgrundlagen für den Beitrag ohne Degressionsfaktoren ausgestattet sind. Von Beitragsansätzen ohne Degressionsfaktoren profitieren im Wesentlichen kleine und mittlere Unternehmen. Für Unternehmen mit großen Betriebsstrukturen bedeutet dies im Rahmen der innerlandwirtschaftlichen Solidarität, dass keine Wertabstufungen je Einheit eines Produktionsverfahrens vorgenommen werden, obwohl der Arbeitsbedarf durch die Produktivität und Rationalisierung je Einheit gerade nicht linear steigend verläuft. Es lagen also sachliche Gründe vor, kleine und mittlere Betriebe bis zu einer bestimmten Beitragshöhe von der Härtefallregelung auszunehmen. Trotz Anwendung dieser Härtefallregelung waren die aus der Umstellung resultierenden Erhöhungen der Beiträge nicht zu verhindern. Neben erheblicher Kritik hat eine Vielzahl der Beitragspflichtigen Widerspruch gegen den geänderten Beitragsmaßstab eingelegt.

 

Ausweitung der Härtefallregelung 


Die 2010 von der Selbstverwaltung beschlossene Härtefallregelung ist rechtlich nicht zu beanstanden und durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Die Selbstverwaltung hatte aber auch ihre Bereitschaft erklärt, jedes Jahr zu prüfen, ob das Beitragssystem im Einzelnen zu Verwerfungen führt, die korrigiert werden müssen. Die Vertreterversammlung hat sich daher in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2011 auf Empfehlung des Vorstandes und des Haushalts-, Beitrags- und Satzungsausschusses der LBG MOD dafür entschieden, auch für kleinere und im Besonderen mittlere Betriebe ab dem Umlagejahr 2011 (Hebung in 2012) eine moderate Übergangsregelung zur Beitragsanpassung einzuführen. Es soll auch für die Unternehmen / Unternehmensteile, deren Beitrag 1.200 Euro brutto ohne Lastenausgleich nicht überschreitet, die Beitragserhöhung begrenzt werden. Die Begrenzung wird bei 100 Prozent des Vergleichsbetrages liegen. Damit wird erreicht, dass sich die Beiträge im Vergleich zum Umlagejahr 2009 bestenfalls verdoppeln und auf 1.200 Euro begrenzt bleiben. Die Selbstverwaltung ist der Überzeugung, dass diese Änderung der Härtefallreglung zu einer stärkeren Akzeptanz vor allem bei den Schaf- und Pferdehaltern und den Imkern sowie berufsständischen Vereinigungen führt. Allerdings muss beachtet werden, dass die Begrenzung in den Folgejahren um jeweils weitere 100 Prozent im Rahmen der Beitragsanpassung erhöht wird. Für die Unternehmen und Unternehmensteile, deren Beitrag über 1.200 Euro liegt, wird für die Umlage 2011 die zweite Stufe der Härtefallregelung wirksam. Das heißt, die Beitragssteigerungen werden nunmehr auf 30 Prozent des Vergleichsbetrages begrenzt.“



LSV kompakt, Dezember 2011

04.02.2012 14:44 Alter: 18 Tage